Unterbringung psychisch Kranker Anordnung
    99003023088000

    Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

    Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist,  muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.

    Gleiches gilt für die oft mit einer Unterbringungsmaßnahme einhergehende Behandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.

    Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden.  Die behandelnden Ärzte haben zum Grund und zur erforderlichen Dauer der Maßnahme ein psychiatrisches Fachgutachten vorzulegen. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht von Amts wegen ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.

    Hinweise für Wetteraukreis: Sozialpsychiatrischer Dienst

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Zuständigkeit

    In Eilfällen sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Sozialmedizin und Betreuungsbehörde - Außenstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Ockstädter Straße 3-5

    61169 Friedberg (Hessen)

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06031 83-2314

    Fax: 06031 83-918522

    E-Mail: betreuungsbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Bad Vilbel - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: null

    Behindertenparkplatz: null

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 07:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06101 602-262

    Fax: 06101 602-350

    E-Mail: ordnungsamt@bad-vilbel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten und in §§ 70 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 08.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    nervenkrank, Verwirrtheit, Psychiatrie, Einweisung, Klapse, Zwangseinweisung, Gesundheitsdienst, Geisteskrankheit, Tobsuchtsanfall, Nervenklinik, Psychiatrische Klinik, Klapsmühle, Psyche, Nervenheilanstalt, Orientierungslosigkeit, Unterbringungen in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, Neurologie, Irrenanstalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019