Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist, muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.
Gleiches gilt für die oft mit einer Unterbringungsmaßnahme einhergehende Behandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.
Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden. Die behandelnden Ärzte haben zum Grund und zur erforderlichen Dauer der Maßnahme ein psychiatrisches Fachgutachten vorzulegen. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht von Amts wegen ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.
Zuständigkeit
In Eilfällen sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.
Ansprechpartner
Gemeinde Münster (Hessen) - AG II/1 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
Linien:- Regionalbahn: Linie RB61
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06071 3002-201
E-Mail: gewerbe@muenster-hessen.de(Gewerbeamt)
E-Mail: ordnungsamt@muenster-hessen.de(Ordnungsamt)
E-Mail: strassenverkehr@muenster-hessen.de(Straßenverkehrsbehörde)
Kontaktperson
Herr Jens Pfeiffer (Abteilungsleitung)
Herr Matthias Jelinek (stellv. Abteilungsleitung)
Herr Mischa Blitz
Rechtsgrundlage(n)
Die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten und in §§ 70 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 08.11.2016
Stichwörter
Geisteskrankheit, Neurologie, Verwirrtheit, Klapsmühle, Orientierungslosigkeit, nervenkrank, Psychiatrie, Unterbringungen in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, Gesundheitsdienst, Tobsuchtsanfall, Psychiatrische Klinik, Nervenklinik, Zwangseinweisung, Nervenheilanstalt, Klapse, Psyche, Irrenanstalt, Einweisung