Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Gemeinde Neu-Eichenberg

      Adresse

      Hausanschrift

      Lange Straße 27

      37249 Neu-Eichenberg

      (OT Hebenshausen)

      Parkmöglichkeiten

      Anzahl der Stellplätze: 10
      Gebührenfrei

      Haltestellen

      • Haltestelle: OT Hebenshausen, Mitte
        Linien:
        • Bus: Linie Linie 214

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      • Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
      • Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
      • Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen
      • Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
      • Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

      Kontakt

      Internet

      Weitere Informationen

      Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
      Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz

      Adresse

      Hausanschrift

      Honer Str. 49

      37269 Oberhone

      Parkmöglichkeiten

      Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
      Gebührenfrei

      Anzahl der Stellplätze: 3
      Gebührenfrei

      Haltestellen

      • Haltestelle: Eschwege-Niederhone
        Linien:
        • Regionalbahn: Linie R 7
      • Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
        Linien:
        • Bus: Linie 231.4

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

      Abweichende Sprechzeiten:

      Straßenverkehrsbehörde Eschwege
      Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
      Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
      Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
      Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

      Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
      Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

      Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

      Kontakt

      Internet

      Bankverbindung

      Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

      Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

      IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

      BIC: HELADEF1ESW

      Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

      Version

      Technisch geändert am 11.09.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

      Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)