Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

      Adresse

      Postanschrift

      Briloner Landstraße 35b

      34497 Korbach

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 14.11.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Stadt Gemünden (Wohra) - Amt für Abgabenverwaltung

      Adresse

      Hausanschrift

      Marktstraße 10

      35285 Gemünden (Wohra)

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
      Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
      Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

      Kontakt

      Internet

      Bankverbindung

      Stadtkasse Gemünden (Wohra)

      Empfänger: Stadtkasse Gemünden (Wohra)

      IBAN: DE93 5206 9029 0000 2902 11

      BIC: GENODEF1GMD

      Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden

      Stadtkasse Gemünden (Wohra)

      Empfänger: Stadtkasse Gemünden (Wohra)

      IBAN: DE97 5235 0005 0006 0000 12

      BIC: HELADEF1KOR

      Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg

      Version

      Technisch geändert am 26.09.2023

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

      Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)