Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Stadt Spangenberg - Steueramt

      Beschreibung

      Kein barrierefreier Zugang möglich.

      Adresse

      Postanschrift

      Marktplatz 1

      Postfach

      34286 Spangenberg

      Öffnungszeiten

      Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

      Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

      Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

      oder nach Vereinbarung

      Kontakt

      Kontaktperson

      Version

      Technisch geändert am 06.11.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Altpapiercontainer, Papiermüll, Altpapiertonne, blaue Tonne, Entsorgung, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de