Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Homberg (Efze): Abfall: Altpapier

      Der Schwalm-Eder-Kreis und die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis haben einen Zweckverband gebildet. Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis". Weitere Informationen können Sie auch gerne der Homepage des Zweckverbandes entnehmen.

      Homepage des Zweckverbandes 

      • Abfallfibel der Stadt Homberg (Efze)
        Hier finden Sie die Abfallfibel der Stadt Homberg (Efze) mit allen Informationen über die verschiedenen Abfallarten und die Abfuhrtermine für das laufende Kalenderjahr.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Stadt Homberg (Efze) - Steueramt

      Beschreibung

      Gemeinsames Steueramt Homberg (Efze) - Frielendorf

      Besucheranschrift:

      Ziegenhainer Straße 2
      34621 Frielendorf

      Adresse

      Postanschrift

      Rathausgasse 1

      34576 Homberg (Efze)

      Öffnungszeiten

      Wochentag
      Vormittags
      Nachmittags
      Montag
      08.00 - 12.00 Uhr

      Dienstag
      08.00 - 12.00 Uhr

      Mittwoch
      08.00 - 12.00 Uhr

      Donnerstag
      08.00 - 12.00 Uhr
      14.00 - 18.00 Uhr
      Freitag
      08.00 - 12.00 Uhr

      Kontakt

      Telefon: 05681 994-0

      Telefax: 05681 994-299

      E-Mail: steueramt@frielendorf.de

      Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 29.03.2023

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Entsorgung, Papiermüll, Altpapiertonne, Altpapiercontainer

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English