Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

      Adresse

      Hausanschrift

      Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

      36037 Fulda

      (Eingang Kurfürstenstraße)

      Parkmöglichkeiten

      Behindertenparkplatz: Haupteingang
      Anzahl der Stellplätze: 2
      Gebührenfrei

      Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
      Anzahl der Stellplätze: 36
      Gebührenfrei

      Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
      Anzahl der Stellplätze: 1
      Gebührenfrei

      Haltestellen

      • Haltestelle: Ochsenwiese
        Linien:
        • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
      • Haltestelle: Wörthstraße
        Linien:
        • Bus: Linie Linie 6

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
      Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 05.04.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Gemeindekasse

      Aktuelles

      Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Schulweg 5

      36145 Hofbieber

      (Rathaus)

      Parkmöglichkeiten

      Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
      Anzahl der Stellplätze: 1
      Gebührenfrei

      Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
      Gebührenfrei

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag - Freitag:
      08.30 Uhr - 12.00 Uhr
      Dienstag:
      16.30 Uhr - 17.30 Uhr

      Kontakt

      Telefon: 06657 987-1651(Joachim Sauerbier)

      Telefon: 06657 987-1652(Ingrid Herrlich)

      Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)

      Telefax: 06657 987-1699

      E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de

      E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de

      E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de

      Kontaktperson

      Internet

      Weitere Informationen

      Markuas Henzler

      - Erstellung von Quartalsberichten 

      - Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse

      - Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow

      - Controlling von Projekten

      - Datenschutzbeauftragter

      Joachim Sauerbier

      - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen

      - Finanzbuchhaltung

      - Keditbeschaffung

      - Gewerbesteuer

      Ingrid Herrlich

      - Abfallentsorgung

      - Müllabfuhrabrechnung 

      - umweltangelegenheiten

      - Hundesteuer

      - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen

      Version

      Technisch geändert am 15.02.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Entsorgung, Papiermüll, Altpapiertonne, Altpapiercontainer

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English