Papierabfälle Entsorgung
    99001002004000

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Neustadt (Hessen): Abfall: Altpapier

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Organisationen Marburg-Biedenkopf - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF)

      Aktuelles

      Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ist ein gemeinsamer Verband der Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und umfasst alle 49 Städte und Gemeinden. Beide Landkreise haben der ALF ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben übertragen.

      Beschreibung

      Die Abfallwirtschaft wird im Landkreis Marburg-Biedenkopf von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV), den Städten Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Amöneburg, Rauschenberg und den Gemeinden Ebsdorfergrund und Weimar organisiert. Der MZV und die Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die Einsammlung des Haus- und Sperrmülls, der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, der Bioabfälle sowie des Altpapiers und den Transport zur jeweiligen Entsorgungsanlage.
      Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda ist als Verband des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf verantwortlich für die Entsorgung der ihr überlassenen Abfälle aus dem Verbandsgebiet und betreibt hierzu im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Müllumladestation Marburg-Wehrda.
      Die ALF organisiert zudem die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Sonderabfall-Kleinmengen.

      Linkliste:
      Entsorgungszuständigkeiten in den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf:

      Adresse

      Hausanschrift

      Im Lichtenholz 60

      35043 Marburg

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      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 0800 2531000

      Fax: 05683 999025

      E-Mail: info@a-lf.de

      Internet

      Weitere Informationen

      Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

      Version

      Technisch geändert am 15.04.2024

      Sprachversion

      de

      Sprache: de

      Zentraler Service

      Adresse

      Hausanschrift

      Ritterstraße 5-9

      35279 Neustadt (Hessen)

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      Parkmöglichkeiten

      Behindertenparkplatz: Rathausplatz
      Anzahl der Stellplätze: 1
      Gebührenfrei

      Parkplatz: Rathausplatz
      Anzahl der Stellplätze: 10
      Gebührenfrei

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

      Mittwoch geschlossen 

      Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 06692 890

      Fax: 06692 8942

      E-Mail: magistrat@neustadt-hessen.de

      Kontaktperson

      Internet

      Stichwörter

      Bürgerdienste, Grillhütten, Straßenbeleuchtung

      Version

      Technisch geändert am 12.11.2025

      Sprachversion

      de

      Sprache: de

      Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

      Aktuelles

      Der MZV ist ein kommunaler Zweckverband. Er ist zuständig für die Einsammlung von Abfällen in 16 Städten und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf, sein Verbandsgebiet umfasst rund 115.000 Einwohner. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört darüber hinaus die Festsetzung und Abrechnung der Abfallgebühren. Der MZV versteht sich als Dienstleistungsunternehmen, in dem der Bürgerservice im Mittelpunkt steht.
      Seit 2025 führt der Verband die Abfuhr der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie des Sperrmülls im Verbandsgebiet mit Standorten in Dautphetal-Friedensdorf und Marburg-Wehrda eigenständig durch.

      Adresse

      Hausanschrift

      Lahnstraße 8 b

      35232 Friedensdorf

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      Parkmöglichkeiten

      Behindertenparkplatz: Parkplatz für körperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
      Anzahl der Stellplätze: 1
      Gebührenfrei

      Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
      Anzahl der Stellplätze: 7
      Gebührenfrei

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

      Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

      Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

      Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

      Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 06465 92690

      Fax: 06465 926926

      E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

      Internet

      Stichwörter

      MZV, MZV Biedenkopf

      Version

      Technisch geändert am 04.12.2025

      Sprachversion

      de

      Sprache: de

      Handlungsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Wertstoffhof, Papiermüll, blaue Tonne, Entsorgung, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Altpapier

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ:

      English

      Technisch erstellt am 07.07.2021

      Technisch geändert am 26.11.2019