Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abfall: Altpapier
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF)
Aktuelles
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ist ein gemeinsamer Verband der Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und umfasst alle 49 Städte und Gemeinden. Beide Landkreise haben der ALF ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben übertragen.
Beschreibung
Die Abfallwirtschaft wird im Landkreis Marburg-Biedenkopf von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV), den Städten Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Amöneburg, Rauschenberg und den Gemeinden Ebsdorfergrund und Weimar organisiert. Der MZV und die Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die Einsammlung des Haus- und Sperrmülls, der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, der Bioabfälle sowie des Altpapiers und den Transport zur jeweiligen Entsorgungsanlage.
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda ist als Verband des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf verantwortlich für die Entsorgung der ihr überlassenen Abfälle aus dem Verbandsgebiet und betreibt hierzu im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Müllumladestation Marburg-Wehrda.
Die ALF organisiert zudem die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Sonderabfall-Kleinmengen.
Linkliste:
Entsorgungszuständigkeiten in den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf:
- 35287 Amöneburg – Stadt Amöneburg
- 35719 Angelburg - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35080 Bad Endbach - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35216 Biedenkopf - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35236 Breidenbach - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35091 Cölbe - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35232 Dautphetal - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35085 Ebsdorfergrund - Gemeinde Ebsdorfergrund, Abfallentsorgung
- 35112 Fronhausen (Lahn) - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35075 Gladenbach - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35274 Kirchhain - Stadt Kirchhain, Ver- und Entsorgung
- 35094 Lahntal - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35102 Lohra - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35037 Marburg - Marburger Kommunalentsorgungs-GmbH (MKG) und Marburger Entsorgungs-GmbH (MEG)
- 35117 Münchhausen - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35279 Neustadt (Hessen) - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35282 Rauschenberg - Stadt Rauschenberg, Abfall + Entsorgung
- 35260 Stadtallendorf - Abfallwirtschaft Stadtwerke Stadtallendorf
- 35239 Steffenberg - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35096 Weimar (Lahn) - Gemeinde Weimar, Abfall und Entsorgung
- 35083 Wetter (Hessen) - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
- 35288 Wohratal - Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Fachdienst 60.3 Abfall, Friedhof und Veranlagungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 - 11.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.00 - 18.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06424 304-31
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapier, Altpapiertonne, Wertstoffhof, Altpapiercontainer, Entsorgung