Papierabfälle Entsorgung
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    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Gemeinde Hohenstein - Haupt- und Finanzabteilung - Hauptamt

      Adresse

      Hausanschrift

      Schwalbacher Straße 1

      65329 Hohenstein

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      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 06120 2943(Frau Schwing - Abteilungsleiterin, Büroleitende Beamtin, Satzungswesen, Gremienarbeit, Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes, Widerspruchsangelegenheiten )

      Telefon Festnetz: 06120 2944(Frau Weimer - Personalangelegenheiten der Gemeindebediensteten, Nachtragshaushaltsplanung und Haushaltsüberwachung, Steuerliche Angelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten (Assekuranzwesen) )

      Telefon Festnetz: 06120 2941(Frau Schmitt - Gremienarbeit, Pflege Homepage, EDV, Administration Netzwer, Anlagenbuchhaltung )

      Telefon Festnetz: 06120 2948(Frau Klankert - Anzeigenteil "Hohensteiner Blättche", Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit )

      Telefon Festnetz: 06120 2937(Frau Quint - Kindergartenangelegenheiten, Personalangelegenheiten (Bereich Erzieherinnen) )

      Telefon Festnetz: 06120 2938(Frau Bender - Kindergartenangelegenheiten )

      Telefon Festnetz: 06120 2942(Frau Antlitz - Kassenwesen, Abwicklung und Überwachung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Erfassung der Annahme- und Auszahlungsanordnungen Personalangelegenheiten )

      Fax: 06120 29-40

      E-Mail: info@hohenstein-hessen.de

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 09.07.2025

      Sprachversion

      de

      Sprache: de

      Steueramt

      Adresse

      Hausanschrift

      Schwalbacher Straße 1

      65329 Hohenstein

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      Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 06120 2930

      Telefon Festnetz: 06120 2931

      Fax: 06120 29-40

      E-Mail: info@hohenstein-hessen.de

      Kontaktperson

      Internet

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      Technisch geändert am 09.07.2025

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      Sprache: de

      Gemeinde Hohenstein

      Adresse

      Hausanschrift

      Schwalbacher Straße 1

      65329 Hohenstein

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      Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30

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      Telefon Festnetz: 06120 29-0

      Fax: 06120 29-40

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      Weitere Informationen

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      Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

      Version

      Technisch geändert am 10.02.2025

      Sprachversion

      de

      Sprache: de

      Handlungsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Entsorgung, Altpapier, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Papiermüll

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ:

      English

      Technisch erstellt am 07.07.2021

      Technisch geändert am 26.11.2019