Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Stadt Seligenstadt - Wertstoffhof

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Eichwald 1

      63500 Seligenstadt

      Öffnungszeiten

      Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag von 10:00 Uhr  bis 16:00 Uhr 

      Montag und Donnerstag geschlossen

      Weitere Informationen

      Für die Entsorgung wiederverwertbarer Abfälle betreibt die Stadt Seligenstadt einen Wertstoffhof. Für die Anlieferungen von gewerblichen Mengen ist der Wertstoffhof nicht eingerichtet. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, den Anweisungen des Aufsichtspersonals uneingeschränkt Folge zu leisten.

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2020

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Stadt Seligenstadt - Umweltamt

      Adresse

      Postanschrift

      Marktplatz 1

      63500 Seligenstadt

      Öffnungszeiten

      Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
      Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 06.03.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Seligenstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Seligenstadt

      Nähere Informationen finden Sie hier.
      Nähere Informationen finden Sie hier.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

      Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)