Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Papierverwertung
Die Stadt stellt die Gefäße leihweise zur Verfügung, sie sind dementsprechend pfleglich zu behandeln. Die Gefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. An den Abfuhrtagen sind sie bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle auf den Bürgersteig oder äußersten Fahrbahnrand zu stellen. Wann in welcher Straße die Abfuhr ist, kann dem Abfallkalender entnommen werden.
Wenn Sie eine andere oder eine zusätzliche Papiertonne benötigen, so füllen Sie bitte unseren Antrag zur Abfallentsorgung aus und geben den ausgefüllten Antrag an uns zurück.
Haben Sie vorübergehend mehr Altpapier, als Ihre Tonne verkraften kann, können Sie im Bürgerbüro Papiersäcke mit 120 Litern Fassungsvermögen für 6,50 € kaufen. Die Säcke stellen Sie bei der jeweiligen Leerung einfach neben die Tonne. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.
Zudem können Sie auch am Bauhof Altpapier abgeben. Dazu benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie gegen eine Gebühr von 7,90 € für bis zu 500 Liter (ca. eine Kofferraumladung) Altpapier im Bürgerbüro erhalten. Die Berechtigungskarte geben Sie beim Bauhofpersonal ab.
Die Stadt stellt die Gefäße leihweise zur Verfügung, sie sind dementsprechend pfleglich zu behandeln. Die Gefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. An den Abfuhrtagen sind sie bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle auf den Bürgersteig oder äußersten Fahrbahnrand zu stellen. Wann in welcher Straße die Abfuhr ist, kann dem Abfallkalender entnommen werden.
Wenn Sie eine andere oder eine zusätzliche Papiertonne benötigen, so füllen Sie bitte unseren Antrag zur Abfallentsorgung aus und geben den ausgefüllten Antrag an uns zurück.
Haben Sie vorübergehend mehr Altpapier, als Ihre Tonne verkraften kann, können Sie im Bürgerbüro Papiersäcke mit 120 Litern Fassungsvermögen für 6,50 € kaufen. Die Säcke stellen Sie bei der jeweiligen Leerung einfach neben die Tonne. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.
Zudem können Sie auch am Bauhof Altpapier abgeben. Dazu benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie gegen eine Gebühr von 7,90 € für bis zu 500 Liter (ca. eine Kofferraumladung) Altpapier im Bürgerbüro erhalten. Die Berechtigungskarte geben Sie beim Bauhofpersonal ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Schwalbach am Taunus - Finanzverwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof