Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Schwalbach am Taunus: Papierverwertung

      In der Stadt Schwalbach ist dies die blaue Tonne. In ihr können Sie Papier und Kartonagen, also Zeitungen, Schreibpapier, Bücher und Pappe sammeln. Die Gefäße (120-, 240- und 1.100 Liter) werden alle vier Wochen geleert. Für jede schwarze Restmülltonne gibt es eine kostenfreie Papiertonne.

      Die Stadt stellt die Gefäße leihweise zur Verfügung, sie sind dementsprechend pfleglich zu behandeln. Die Gefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. An den Abfuhrtagen sind sie bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle auf den Bürgersteig oder äußersten Fahrbahnrand zu stellen. Wann in welcher Straße die Abfuhr ist, kann dem Abfallkalender entnommen werden.

      Wenn Sie eine andere oder eine zusätzliche Papiertonne benötigen, so füllen Sie bitte unseren  Antrag zur Abfallentsorgung aus und geben den ausgefüllten Antrag an uns zurück.

      Haben Sie vorübergehend mehr Altpapier, als Ihre Tonne verkraften kann, können Sie im Bürgerbüro Papiersäcke mit 120 Litern Fassungsvermögen für 6,50 € kaufen. Die Säcke stellen Sie bei der jeweiligen Leerung einfach neben die Tonne. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.

      Zudem können Sie auch am Bauhof Altpapier abgeben. Dazu benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie gegen eine Gebühr von 7,90 € für bis zu 500 Liter (ca. eine Kofferraumladung) Altpapier im Bürgerbüro erhalten. Die Berechtigungskarte geben Sie beim Bauhofpersonal ab.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Stadt Schwalbach am Taunus - Finanzverwaltung

      Beschreibung

      Die Finanzverwaltung erstellt den städtischen Haushalt und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Sie überwacht seine Ausführung und stellt nach Ablauf des Haushaltsjahres die Jahresrechnung auf. In der Steuerabteilung werden die städtischen Steuern und Abgaben veranlagt. Diese werden von der Stadtkasse, die den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt abwickelt, eingezogen. Für das Einsammeln und Abfahren der Abfälle ist gleichfalls die Finanzverwaltung zuständig.

      Adresse

      Hausanschrift

      Marktplatz 1-2

      Postfach 2710

      65824 Schwalbach am Taunus

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag:
      von 08:00 bis 12:00 Uhr 

      Mittwoch:
      von 08:00 bis 12:00 Uhr 
      und 15:00 bis 18:00 Uhr 

      Donnerstag:
      von 08:00 bis 12:00 Uhr 

      Freitag:
      von 07:00 bis 12:00 Uhr 

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 30.06.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Entsorgung, Papiermüll, Altpapiertonne, Altpapiercontainer

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English