Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Hinweise für Schöneck: Abfall: Altpapier
Eine App für die Müllabfuhrtermine
Jeder, der ein Smartphone besitzt, kann sich mit der neuen "www.mymuell.de" App unkompliziert an die Bereitstellung der Behälter erinnern lassen - entweder am Abend vorher oder Früh am Abfuhrtag. Der Nutzer entscheidet selbst, wann er an welche Abfallgefäße erinnert werden möchte. Es müssen lediglich der Ort und die Straße eingegeben werden. Ferner befinden sich auf der Serviceseite weitere Informationen rund um den Bereich Abfallwirtschaft.
Die App ist für den Bürger kostenlos und es bedarf keinerlei Eingabe von persönlichen Daten, Handynummern oder einer E-Mailadresse. Damit soll ein höchstmöglicher Datenschutz gewährleistet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstr. 7
Postfach
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jonas Wüllner
Postanschrift
Herrnhofstr. 7
61137 Schöneck
Telefon Festnetz: 06187 9562309
E-Mail: j.wuellner@schoeneck.de
E-Mail: abfall@schoeneck.de
Internet
Formulare
Antrag auf Änderung von Müllgefäßen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Altpapiercontainer, Papiermüll, Altpapiertonne, blaue Tonne, Entsorgung, Wertstoffhof, Altpapier