Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Ansprechpartner

      Finanzverwaltung - Gemeindekasse und Steueramt

      Beschreibung

      •  
      • Abfallberatung
      • Abwicklung des gemeindlichen Zahlungsverkehrs
      • Mahnwesen
      • Vollstreckungswesen
      • Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer
      • Müll-, Kanal- und Wassergebühren
      • Tonnenanmeldung, -ummeldung und -abmeldung für Rest- und Biomüll sowie die Papiertonne

      Adresse

      Hausanschrift

      Bahnhofsweg 2A

      61279 Grävenwiesbach

      Parkmöglichkeiten

      Anzahl der Stellplätze: 1
      Gebührenfrei

      Anzahl der Stellplätze: 10
      Gebührenfrei

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      • Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
      • Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
      • Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
      • Donnerstag: keine Sprechzeiten
      • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Bankverbindung

      Gemeinde Grävenwiesbach

      Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

      IBAN: DE11 5006 9345 0000 0516 75

      BIC: GENODE51GWB

      Bankinstitut: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG

      Gemeinde Grävenwiesbach

      Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

      IBAN: DE69 5019 0000 0002 1260 01

      BIC: FFVBDEFFXXX

      Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG

      Gemeinde Grävenwiesbach

      Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

      IBAN: DE50 5105 0015 0304 0005 70

      BIC: NASSDE55XXX

      Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

      Gemeinde Grävenwiesbach

      Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

      IBAN: DE91 5125 0000 0072 0000 48

      BIC: HELADEF1TSK

      Bankinstitut:

      Weitere Informationen

      Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
      Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

      Stichwörter

      Abfall, Abfallbehörde, Abfallgebühren, Abwassergebühren, Bezahlungen, gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hundeummeldung, Sperrmüll Abfallberatung, Steuern

      Version

      Technisch geändert am 05.04.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Altpapiercontainer, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Entsorgung, Altpapiertonne, Papiermüll

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English