Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
ZAKB
Adresse
Postanschrift
Zur Biogasanlage 3
Postfach
68642 Bürstadt
Kontakt
Telefon: 06256 8510
Internet
Weitere Informationen
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf die Entsorgung von Müll und Abfällen etc.
Ebenfalls muss die Abfuhr von Sperrmüll beim ZAKB angemeldet werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.zakb.de
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Entsorgung, Papiermüll, Altpapier, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Wertstoffhof