Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Allendorf - Steueramt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder)
Öffnungszeiten
Montag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:15 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:15 bis 12:15 Uhr
Kontaktperson
Frau Michaela Coolsaet
Hausanschrift
E-Mail: michaela.coolsaet@allendorf-eder.de
Telefon Festnetz: 06452 9131-24
Fax: 06452 9131-20
Herr Hartmut Kroll
Postanschrift
Unterm Stein 2
35108 Allendorf (Eder)
Fax: 02984 9211-30
E-Mail: hartmut.kroll@allendorf-eder.de
Telefon Festnetz: 02984 9211-20
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch