• Willingshausen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Abwasser Beseitigung

Abwassergebühr

Beschreibung

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

Ansprechpartner

Gemeinde Willingshausen - Gemeindekasse

Adresse

Postanschrift

Am Rathaus 2

Postfach

34628 Willingshausen

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Gebühr, Wasserverbrauch, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Schmutzwasser, Abwasser

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019