Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Niedenstein - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: Termine nach Vereinbarung Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lea Plätzer
Weitere Informationen
Das BürgerBüro im Erdgeschoss ist für Rollstühle erreichbar. Auf Wunsch können Ihre Angelegenheiten hier geklärt werden.
Stadt Niedenstein - Steuern und Abgaben
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Obertor 8
34305 Niedenstein
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Lea Plätzer
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Obertor 8
34305 Niedenstein
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Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
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Lea Plätzer
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch