Abwassergebühr
Hinweise für Schauenburg: Abwassergebühr
Aufstellung der Abwassergebühren der Gemeinde Schauenburg
Aufstellung der Abwassergebühren der Gemeinde Schauenburg
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Schauenburg: Abwassergebühr
Berechnung der Abwassergebühren:
Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren setzt sich zusammen aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Abwassergebühren:
a) Schmutzwassergebühr:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Schmutzwasser ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Das bedeutet, dass für die Wassermenge, die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen wird und die durch eine geeichte Frischwasseruhr gezählt wird, Schmutzwassergebühren erhoben werden.
b) Niederschlagswassergebühr:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche von der das von Niederschlägen stammende Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Die bebauten und künstlich befestigten Flächen werden aufgrund einer vom Grundstückseigentümer abgegebenen Erklärung ermittelt.
c) Außerdem gibt es eine Schmutzwassergrundgebühr, die sich nach der Zählergröße des Frischwasserzähler richtet
Die Grundstücksanschlusskosten sind im § 22 EWS zu finden.
Berechnung der Abwassergebühren:
Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren setzt sich zusammen aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Abwassergebühren:
a) Schmutzwassergebühr:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Schmutzwasser ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Das bedeutet, dass für die Wassermenge, die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen wird und die durch eine geeichte Frischwasseruhr gezählt wird, Schmutzwassergebühren erhoben werden.
b) Niederschlagswassergebühr:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche von der das von Niederschlägen stammende Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Die bebauten und künstlich befestigten Flächen werden aufgrund einer vom Grundstückseigentümer abgegebenen Erklärung ermittelt.
c) Außerdem gibt es eine Schmutzwassergrundgebühr, die sich nach der Zählergröße des Frischwasserzähler richtet
Die Grundstücksanschlusskosten sind im § 22 EWS zu finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch