Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Montag-nachmittag von 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch-nachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Danica Storch (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0661 6206-26
E-Mail: d.storch@petersberg.de
Herr Mario Zura (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0661 6206-27
E-Mail: m.zura@petersberg.de
Gemeinde Petersberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Montag-nachmittag von 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch-nachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Schmutzwasser, Gebühr