Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Martin Wedler
Internet
Stadt Schlitz - Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
Freitags 08:00 - 13:00
Kontakt
Kontaktperson
Michael Kruppert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06642 970-45
E-Mail: michael.kruppert@stadtwerke-schlitz.de
Fax: 06642 970-47
Internet
Formulare
Hinweise für Schlitz: Spezielle Hinweise für Stadt Schlitz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch