Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Limburg a. d. Lahn: Spezialisierung
Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von
a) Niederschlagswasser Niederschlagswassergebühren
b) Schmutzwasser Schmutzwassergebühren
Rechtliche Grundlagen:
• Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
• Abgabenordnung (AO)
• Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)
Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von
a) Niederschlagswasser Niederschlagswassergebühren
b) Schmutzwasser Schmutzwassergebühren
Rechtliche Grundlagen:
Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
Abgabenordnung (AO)
Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06431 203-213
E-Mail: steuerabteilung@stadt.limburg.de
Kontaktperson
Jutta Schneider
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gebühr, Wasserverbrauch, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Schmutzwasser, Abwasser