Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Limburg a. d. Lahn: Spezialisierung

    Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von

    a) Niederschlagswasser  Niederschlagswassergebühren
    b) Schmutzwasser  Schmutzwassergebühren

    Rechtliche Grundlagen:
    • Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
    • Abgabenordnung (AO)
    • Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)

    Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von

    a) Niederschlagswasser  Niederschlagswassergebühren
    b) Schmutzwasser  Schmutzwassergebühren

    Rechtliche Grundlagen:
    Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
    Abgabenordnung (AO)
    Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Über der Lahn 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung

    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)