Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Braunfels: Regelung Verbrauchsabrechnung Stadtwerke (Wasser- und Abwassergebühren)
Mit der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke werden ein Mal im Jahr Ihre Wasser- und Abwassergebühren berechnet. Als Grundlage zur Abrechnung dient der Stand ihres Wasserzählers. Abschläge sind jeden zweiten Monat fällig: 15.02, 15.04, 15.06, 15.08, 15.10 und 15.12. Nutzen Sie unseren bequemen Lastschriftservice und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.
Ab Ende November lesen unsere Mitarbeiter Ihren Zählerstand ab. Sie können den Zählerstand auch telefonisch oder per online-Meldung übermitteln.
Mit der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke werden ein Mal im Jahr Ihre Wasser- und Abwassergebühren berechnet. Als Grundlage zur Abrechnung dient der Stand ihres Wasserzählers. Abschläge sind jeden zweiten Monat fällig: 15.02, 15.04, 15.06, 15.08, 15.10 und 15.12. Nutzen Sie unseren bequemen Lastschriftservice und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.
Ab Ende November lesen unsere Mitarbeiter Ihren Zählerstand ab. Sie können den Zählerstand auch telefonisch oder per online-Meldung übermitteln.
Hinweise für Braunfels: Abwassergebühren - Stadt Braunfels - Linds zu: Zählerstand online melden - Einzugsermächtigung - Erklärung Vermieter-Einzug Mieter sowie Satzungen
Entwicklung der Wasser- und Abwassergebühren
Wasser
Abwasser
Summe
ab
bis
netto
MWSt. 7%
brutto
pro m²
pro m³
01.01.2002
31.12.2002
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,06 €
3,89 €
01.01.2003
31.12.2003
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,33 €
4,16 €
01.01.2004
31.12.2004
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,50 €
4,33 €
01.01.2005
31.12.2005
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,50 €
4,33 €
01.01.2006
31.12.2006
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,90 €
4,73 €
01.01.2007
31.12.2007
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,99 €
4,82 €
01.01.2008
31.12.2008
1,71 €
0,12 €
1,83 €
3,21 €
5,04 €
01.01.2009
31.03.2009
1,71 €
0,12 €
1,83 €
3,21 €
5,04 €
01.04.2009
31.12.2010
1,71 €
0,12 €
1,83 €
3,40 €
5,23 €
Schmutz-
wasser
gem. Frisch-
wasser
maßstab
Summe
Wasser +
Schmutzwasser
Niederschlags-
wasser gem.
gebühren
relevanter
Fläche
ab
bis
netto
MWSt. 7%
brutto
01.01.2011
31.12.2011
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,40 €
4,23 €
0,70 €
01.01.2012
31.12.2012
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,40 €
4,23 €
0,70 €
01.01.2013
31.12.2013
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,40 €
4,23 €
0,70 €
- Zählerstand online melden
- Einzugsermächtigung Stadtwerke
- Erklärung Vermieter-Einzug Mieter
- Wasserversorgungssatzung der Stadt Braunfels
- Entwässerungssatzung der Stadt Braunfels
Entwicklung der Wasser- und Abwassergebühren
Wasser
Abwasser
Summe
ab
bis
netto
MWSt. 7%
brutto
pro m²
pro m³
01.01.2002
31.12.2002
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,06 €
3,89 €
01.01.2003
31.12.2003
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,33 €
4,16 €
01.01.2004
31.12.2004
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,50 €
4,33 €
01.01.2005
31.12.2005
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,50 €
4,33 €
01.01.2006
31.12.2006
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,90 €
4,73 €
01.01.2007
31.12.2007
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,99 €
4,82 €
01.01.2008
31.12.2008
1,71 €
0,12 €
1,83 €
3,21 €
5,04 €
01.01.2009
31.03.2009
1,71 €
0,12 €
1,83 €
3,21 €
5,04 €
01.04.2009
31.12.2010
1,71 €
0,12 €
1,83 €
3,40 €
5,23 €
Schmutz-
wasser
gem. Frisch-
wasser
maßstab
Summe
Wasser +
Schmutzwasser
Niederschlags-
wasser gem.
gebühren
relevanter
Fläche
ab
bis
netto
MWSt. 7%
brutto
01.01.2011
31.12.2011
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,40 €
4,23 €
0,70 €
01.01.2012
31.12.2012
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,40 €
4,23 €
0,70 €
01.01.2013
31.12.2013
1,71 €
0,12 €
1,83 €
2,40 €
4,23 €
0,70 €
Hinweise für Braunfels: Installation eines Gartenwasserzählers
Information zur Installation eines privaten Wasserzählers Gem. § 27 Abs. 2 der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Braunfels in der derzeit gültigen Fassung ist folgendes geregelt:
- Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen - auf dessen Nachweis - bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.
- Dieser Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen. Gem. § 27 Abs. 5 der EWS müssen private Wasserzähler geeicht sein.
- Alle Aufwendungen für Anschaffung, Ein- und Ausbau, Unterhaltung, Eichung etc. hat der Gebührenpflichtige zu tragen.
- Der Zähler darf nur durch einen zugelassenen Installateur nach Genehmigung durch die Stadtwerke Braunfels, die auch vor Ort die Einbaustelle festlegt, fest und frostsicher installiert werden.
- Nach erfolgtem Einbau hat eine Meldung durch den Anschlussnehmer an die Stadtwerke Braunfels zu erfolgen, damit der Zähler verplombt werden kann.
- Die Kosten für den Aufwand unseres Monteurs sind den Stadtwerken vom Antragsteller zu erstatten.
- Für jedes Ablesen eines privaten Wasserzählers ist gem. § 29 Abs. 1 EWS eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € zu zahlen.
- Die Ablesung erfolgt im Rahmen der Jahresablesung durch unseren Beauftragten.
- Die ermittelte Menge wird in der Jahresrechnung an den Kanalbenutzungsgebühren in Abzug gebracht .
- Wir weisen auf § 4 Abs. 2 der EWS hin, worin geregelt ist, dass Abwasser (Schmutzwasser), welches der Beseitigungs- und Überlassungspflicht unterliegt, der Abwasseranlage zuzuführen ist.
- Sollte dies nicht geschehen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gem. 37 Abs. 1 Nr. 2 dar.
- Außerdem würde eine zweckentfremdete Wasserentnahme über diesen Zähler eine Abgabenhinterziehung und somit eine strafbare Handlung gem. § 5 KAG (Hess. Kommunales Abgabengesetz) bedeuten.
- Wenn Sie unter Beachtung der geschilderten rechtlichen Vorschriften und den entstehenden Kosten einen privaten Wasserzähler installieren möchten, vereinbaren Sie bitte mit unserem Wassermeister Tel.-Nr. 0160-7128996 einen Termin zur Festlegung der Einbaustelle. Dieser nimmt das Antragsformular entgegen.
- Nach Genehmigung und erfolgter Installation wenden Sie sich bitte bezüglich der Abnahme und Verplombung erneut an unseren Wassermeister. Nachdem dieser sich vom ordnungsgemäßen Einbau des Zählers überzeugt und die ausführende Firma den Einbau lt. DIN 1988 auf dem Antragsformular bestätigt hat, wird die Verplombung durch unseren Mitarbeiter vorgenommen, dieser nimmt den vollständig ausgefüllten und bestätigten Antrag/Installationsnachweis entgegen.
- Danach steht einer Abrechnung des privaten Zählers im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung nichts mehr im Wege.
- Stadtwerke Braunfels Anlage: Antrag/Installationsnachweis
Information zur Installation eines privaten Wasserzählers Gem. § 27 Abs. 2 der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Braunfels in der derzeit gültigen Fassung ist folgendes geregelt:
- Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen - auf dessen Nachweis - bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.
- Dieser Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen. Gem. § 27 Abs. 5 der EWS müssen private Wasserzähler geeicht sein.
- Alle Aufwendungen für Anschaffung, Ein- und Ausbau, Unterhaltung, Eichung etc. hat der Gebührenpflichtige zu tragen.
- Der Zähler darf nur durch einen zugelassenen Installateur nach Genehmigung durch die Stadtwerke Braunfels, die auch vor Ort die Einbaustelle festlegt, fest und frostsicher installiert werden.
- Nach erfolgtem Einbau hat eine Meldung durch den Anschlussnehmer an die Stadtwerke Braunfels zu erfolgen, damit der Zähler verplombt werden kann.
- Die Kosten für den Aufwand unseres Monteurs sind den Stadtwerken vom Antragsteller zu erstatten.
- Für jedes Ablesen eines privaten Wasserzählers ist gem. § 29 Abs. 1 EWS eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € zu zahlen.
- Die Ablesung erfolgt im Rahmen der Jahresablesung durch unseren Beauftragten.
- Die ermittelte Menge wird in der Jahresrechnung an den Kanalbenutzungsgebühren in Abzug gebracht .
- Wir weisen auf § 4 Abs. 2 der EWS hin, worin geregelt ist, dass Abwasser (Schmutzwasser), welches der Beseitigungs- und Überlassungspflicht unterliegt, der Abwasseranlage zuzuführen ist.
- Sollte dies nicht geschehen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gem. 37 Abs. 1 Nr. 2 dar.
- Außerdem würde eine zweckentfremdete Wasserentnahme über diesen Zähler eine Abgabenhinterziehung und somit eine strafbare Handlung gem. § 5 KAG (Hess. Kommunales Abgabengesetz) bedeuten.
- Wenn Sie unter Beachtung der geschilderten rechtlichen Vorschriften und den entstehenden Kosten einen privaten Wasserzähler installieren möchten, vereinbaren Sie bitte mit unserem Wassermeister Tel.-Nr. 0160-7128996 einen Termin zur Festlegung der Einbaustelle. Dieser nimmt das Antragsformular entgegen.
- Nach Genehmigung und erfolgter Installation wenden Sie sich bitte bezüglich der Abnahme und Verplombung erneut an unseren Wassermeister. Nachdem dieser sich vom ordnungsgemäßen Einbau des Zählers überzeugt und die ausführende Firma den Einbau lt. DIN 1988 auf dem Antragsformular bestätigt hat, wird die Verplombung durch unseren Mitarbeiter vorgenommen, dieser nimmt den vollständig ausgefüllten und bestätigten Antrag/Installationsnachweis entgegen.
- Danach steht einer Abrechnung des privaten Zählers im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung nichts mehr im Wege.
- Stadtwerke Braunfels Anlage: Antrag/Installationsnachweis
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch