Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Kathrin Petersen
Hausanschrift
Fax: 06035 1001-40
E-Mail: petersen@stadt-reichelsheim.de
Telefon Festnetz: 06035 1001-20
Formulare
Wasserversorgungssatzung
Antrag auf Befreiung von der Abwassergebühr gem. § 27 Entwässerungssatzung (EWS) bei der Befüllung eines Schwimmbades über den Hausanschluss
Wasserbeitrags- und Gebührensatzung
Wasseranschluss- und Benutzungsantrag gem. § 6 Wasserversorgungssatzung (AWS)
Kosten
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Wasser- und Abwassergebühr
Wassergebühr
je cbm Frischwasser zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer 2,25 Euro
Zählergebühr: 21,60 Euro / Jahr zzgl. Mehrwertsteuer
Abwassergebühr
a) Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasserentnahme 2,50 Euro
b) Niederschlagswassergebühr 0,37 Euro je m² versiegelte Fläche
Stand: 01.01.2019
Wasser- und Abwassergebühr
Wassergebühr
je cbm Frischwasser zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer 2,25 Euro
Zählergebühr: 21,60 Euro / Jahr zzgl. Mehrwertsteuer
Abwassergebühr
a) Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasserentnahme 2,50 Euro
b) Niederschlagswassergebühr 0,37 Euro je m² versiegelte Fläche
Stand: 01.01.2019
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch