Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Bad Vilbel: Abwasserbeitrag

    Abwasser ist das durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) sowie das sonstige zusammen mit dem Schmutzwasser oder Niederschlagswasser in das Abwassersystem fließende Wasser.

    Als Abwasser gilt auch das aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretende und gesammelte Wasser sowie der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm, soweit er aus häuslichem Abwasser stammt.

    Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Stadt Bad Vilbel erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung der Abwasseranlagen Beiträge, die nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen werden (Abwasserbeitrag).

    Die Einzelheiten werden in der "Entwässerungssatzung vom 13.12.2000 (geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.12.2001)" geregelt. Es besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    Stadt Bad Vilbel - Kämmerei und Steuern

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    61118 Bad Vilbel

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    Ist nicht rollstuhlgerecht

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    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wasserverbrauch, Gebühr, Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Schmutzwasser, Kloakewasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English