Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Kassen- und Steueramt
Adresse
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
(Hausanschrift: Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim)
Kontakt
Telefon: 06722 701182
Telefon: 06722 701185
E-Mail: stadtkasse@geisenheim.de
E-Mail: steueramt@geisenheim.de
Kontaktperson
Frau Sabine Fuchs
Frau Maria Hois
Frau Petra Itzstein
Frau Sabine Kilian
Frau Martina Krebs
Frau Claudia Mallmann
Frau Sandra Perabo
Frau Nicole Ruddat
Formulare
Erfassungsbogen zur Grundlagenermittlung für die Niederschlagswassergebühr
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch