Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach
Wasserversorgung Erbach AöR
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon: 06062 64 25 1
Telefax: 06062 64 25 9
E-Mail: wasserversorgung@erbach.de
Webseite: http://www.wasserversorgung-erbach.de
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Steuern
Adresse
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: steueramt@erbach.de
Kontaktperson
Herr Steffen Wölfelschneider
Frau Agathe Hartmann
Herr Fabio Schneider
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wasserverbrauch, Gebühr, Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Schmutzwasser, Kloakewasser, Abwasser