Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - Fachbereich Tiefbau, Wasser & Kanal
Adresse
Postanschrift
Valterweg 4
65817 Eppstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06198 305310
E-Mail: daniel.nebe@eppstein.de
Kosten
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Gebühr: 2,40 €
Einleitung häuslichen Schmutzwassers in die Kanalisation pro m³ Frischwasserverbrauch
Gebühr: 0,75 €
Niederschlagswasser pro 10 m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche (jährlich)
Gebühr: 2,40 €
Einleitung häuslichen Schmutzwassers in die Kanalisation pro m³ Frischwasserverbrauch
Gebühr: 0,75 €
Niederschlagswasser pro 10 m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche (jährlich)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch