Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Tiefbau (BSO)
Adresse
Postanschrift
Oberurseler Straße 54
61440 Oberursel (Taunus)
(Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))
Öffnungszeiten
Abweichende Öffnungszeiten des Betriebshofes/Recyclinghofes beachten!
Kontakt
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH
Adresse
Postanschrift
Oberurseler Straße 55-57
61440 Oberursel (Taunus)
(Städtische Gesellschaft)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06171 509-0
E-Mail: info@stadtwerke-oberursel.de
Kontaktperson
Zentrale
Telefon Festnetz: 06171 509-0
E-Mail: info@stadtwerke-oberursel.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wasserverbrauch, Gebühr, Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Schmutzwasser, Kloakewasser, Abwasser