Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhofstraße
Linien:- Bus: Linie 510
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05623 8080
Telefax: 05623 808-128
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Edertal: Abfallgebühren der Gemeinde Edertal
Personengebühr pro Jahr (Einwohnergleichwert) für 1 Erwachsenen für die graue Tonne, blaue Tonne (Altpapier) und Sperrmüll; zusätzliche Gebühr für die Entsorgung von biologischen Abfällen (Biotonne), Baum- und Strauchschnitt pro Erwachsenen 16,80 €/Jahr: Benutzungsgebühr 44.0 EUR
Personengebühr pro Jahr (Einwohnergleichwert) für 1 Kind für graue Tonne, blaue Tonne (Altpapier) und Sperrmüll; zusätzliche Gebühr für die Entsorgung von biologischem Abfall (Biotonne) und Baum- und Strauchschnitt pro Kind 8,40 €/Jahr.: Benutzungsgebühr 22.0 EUR
Grundstücksgebühr pro Jahr: Anschlussgebühr 61.0 EUR
Hinweise für Edertal
Grundstücksgebühr pro Jahr: Anschlussgebühr 61.00 EUR
Personengebühr pro Jahr (Einwohnergleichwert) für 1 Kind für graue Tonne, blaue Tonne (Altpapier) und Sperrmüll; zusätzliche Gebühr für die Entsorgung von biologischem Abfall (Biotonne) und Baum- und Strauchschnitt pro Kind 8,40 €/Jahr.: Benutzungsgebühr 22.00 EUR
Personengebühr pro Jahr (Einwohnergleichwert) für 1 Erwachsenen für die graue Tonne, blaue Tonne (Altpapier) und Sperrmüll; zusätzliche Gebühr für die Entsorgung von biologischen Abfällen (Biotonne), Baum- und Strauchschnitt pro Erwachsenen 16,80 €/Jahr: Benutzungsgebühr 44.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr