Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Trendelburg: Abfallgebühren
Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Trendelburg unter der Durchwahl 05675/7499-22 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Trendelburg unter der Durchwahl 05675/7499-22 gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadt Trendelburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Trendelburg - FB II - Finanzen, EDV
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5675 749919
Telefon: +49 5675 749922
Telefon: +49 5675 749917
Telefax: 05675 7499-31
E-Mail: stadtkasse@trendelburg.de
Formulare
Hinweise für Trendelburg: Abfallgebühren
Abfallkalender
weitere Informationen und einen "individuellen" Abfallkalender finden Sie auf dieser Seiter der Regionalen Abfallentsorgung:
https://www.abfall-kreis-kassel.de/Abfallkalender/index.php
Abfallkalender
weitere Informationen und einen "individuellen" Abfallkalender finden Sie auf dieser Seiter der Regionalen Abfallentsorgung:
https://www.abfall-kreis-kassel.de/Abfallkalender/index.php
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Trendelburg: Abfallgebühren
Die Abfallgebühren der Stadt Trendelburg können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen:
Bezeichnung
lokale Gebühren vierteljährlich
80 l mit Biotonne
200,40 €
80 l ohne Biotonne
180,36 €
120 l mit Biotonne
300,60 €
120 l ohne Biotonne
270,48 €
240 l mit Biotonne
601,20 €
240 l ohne Biotonne
541,08 €
1100 l mit Biotonne
2.755,56 €
40 l Sack mit Biotonne
100,20 €
40 l Sack ohne Biotonne
90,12 €
Die Abfallgebühren der Stadt Trendelburg können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen:
Bezeichnung
lokale Gebühren vierteljährlich
80 l mit Biotonne
200,40 €
80 l ohne Biotonne
180,36 €
120 l mit Biotonne
300,60 €
120 l ohne Biotonne
270,48 €
240 l mit Biotonne
601,20 €
240 l ohne Biotonne
541,08 €
1100 l mit Biotonne
2.755,56 €
40 l Sack mit Biotonne
100,20 €
40 l Sack ohne Biotonne
90,12 €
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr