Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindekasse
Aktuelles
Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
- Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr
- Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1651(Joachim Sauerbier)
Telefon: 06657 987-1652(Ingrid Herrlich)
Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Markuas Henzler
- Erstellung von Quartalsberichten
- Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
- Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow
- Controlling von Projekten
- Datenschutzbeauftragter
Joachim Sauerbier
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
- Finanzbuchhaltung
- Kreditbeschaffung
- Gewerbesteuer
Ingrid Herrlich
- Abfallentsorgung
- Müllabfuhrabrechnung
- umweltangelegenheiten
- Hundesteuer
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen
Fachbereich Finanzen
Aktuelles
Der Fachbereich Finanzen umfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinde sowie die finanztechnischen Aufgabenbereiche. Zudem sind die Themen Abfallentsorgung sowie die Leitung des Freibades Bieberstein hier angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1651(Ingrid Herrlich)
Telefon: 06657 987-1652(Joachim Sauerbier)
Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)
Telefon: 06657 987-1653(Carolin Krönung)
Telefon: 06657 987-1654(Tanja Mihm)
Telefon: 06657 987-1202(Nicole Kluge)
Telefon: 06657 987-1611(Georg Kling)
Telefon: 06657 987-1615(Lea Reinhardt)
Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de
E-Mail: georg.kling@hofbieber.de
E-Mail: lea.reinhardt@hofbieber.de
E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de
E-Mail: tanja.mihm@hofbieber.de
E-Mail: carolin.kroenung@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Georg Kling
1. Betriebsleiter Gemeindewerke
Standesbeamter
-Kämmerei
-Personalamt
-Hauptamt
-Sport- und Vereinsförderung
Lea Reinhardt
Stabstelle Bürgermeister
-Projektarbeit z.B. Einführung neue Finanzsoftware mit Zusatzmodulen
-Projektleitung Jahresabschlüsse Gemeinde und Eigenbetrieb
-Finanzen
-Anlagenbuchhaltung
-Öffentlichkeitarbeit Bürgermeister
Markuas Henzler
- Erstellung von Quartalsberichten
- Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
- Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow
- Controlling von Projekten
- Datenschutzbeauftragter
Joachim Sauerbier
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
- Finanzbuchhaltung
- Keditbeschaffung
- Gewerbesteuer
Nicole Kluge
-Steuern und Gebühren
-Klärgrubenentleerung
-Wasserzählerablesung
-Grundbesitzabgaben
-Gesplittete Abwassergebühr
Tanja Mihm
-Projektarbeit
Carolin Krönung
-Abfallentsorgung
-Müllabfuhrabrechnung
-Umweltangelegenheiten
-Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr