Abfallgebühr Festsetzung
    99001001002000

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Wetter (Hessen): Abfallgebühren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetter (Hessen) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    35083 Wetter (Hessen)

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06423 82-0

    Fax: 06423 82-21

    E-Mail: info@wetter-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

    Aktuelles

    Der MZV ist ein kommunaler Zweckverband. Er ist zuständig für die Einsammlung von Abfällen in 16 Städten und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf, sein Verbandsgebiet umfasst rund 115.000 Einwohner. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört darüber hinaus die Festsetzung und Abrechnung der Abfallgebühren. Der MZV versteht sich als Dienstleistungsunternehmen, in dem der Bürgerservice im Mittelpunkt steht.
    Seit 2025 führt der Verband die Abfuhr der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie des Sperrmülls im Verbandsgebiet mit Standorten in Dautphetal-Friedensdorf und Marburg-Wehrda eigenständig durch.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lahnstraße 8 b

    35232 Friedensdorf

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz für körperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06465 92690

    Fax: 06465 926926

    E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

    Internet

    Stichwörter

    MZV, MZV Biedenkopf

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Müllgebühr, Abfallpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, HMUKLV, Abfallgebühr, Entsorgung, Abfall, Müll, Müllpreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019