Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Wetter (Hessen): Abfallgebühren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Stadt Wetter (Hessen) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Aktuelles
Der MZV ist ein kommunaler Zweckverband. Er ist zuständig für die Einsammlung von Abfällen in 16 Städten und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf, sein Verbandsgebiet umfasst rund 115.000 Einwohner. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört darüber hinaus die Festsetzung und Abrechnung der Abfallgebühren. Der MZV versteht sich als Dienstleistungsunternehmen, in dem der Bürgerservice im Mittelpunkt steht.
Seit 2025 führt der Verband die Abfuhr der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie des Sperrmülls im Verbandsgebiet mit Standorten in Dautphetal-Friedensdorf und Marburg-Wehrda eigenständig durch.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz für körperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
MZV, MZV Biedenkopf
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühr, Abfallpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, HMUKLV, Abfallgebühr, Entsorgung, Abfall, Müll, Müllpreise