Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Biedenkopf: Abfallgebühren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Biedenkopf: Abfallgebühren ---MZV

    Für die Abfallgebühren in der Stadt Biedenkopf ist zuständig:

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
    Hausbergweg 1
    35236 Breidenbach
    Telefon: 06465/9269 -0
    Fax: 06465/9269-26
    E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

    Ansprechpartner

    Stadt Biedenkopf, FB IV - Natur- und Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 63

    35216 Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Dienstag 08:30 - 12:30 Mittwoch 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 08:30 - 12:30 Freitag 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

    Aktuelles

    Die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist eine öffentliche Aufgabe. Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) hat diese von 15 Mitgliedskommunen verantwortlich übertragen bekommen. Dabei helfen die vom MZV beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit kann eine verlässliche und vor allem umweltgerechte Abfallentsorgung durchgeführt werden.

    Wir organisieren die Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hausbergweg 1

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz für köperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    MZV, MZV Biedenkopf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Entsorgung, HMUKLV, kommunale Abgaben, Abfall, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr, Müll, Müllgebühren, Müllgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de