Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Stadt Florstadt - Natur & Umwelt
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
Postfach
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: abfall@florstadt.de
Formulare
Auf Antrag wird Familien mit Kleinkindern bis zum 36. Lebensmonat ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Kleinkinder beträgt bis zu Vollendung des 12. Lebensmonat pro Monat und Kind 7,00€ . Ab dem 13. bis zum 36....
Auf Antrag wird Pflegebedürftigen mit Blasen- und Stuhlinkontinenz ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Inkontinente beträgt 5,00€ pro Monat.
Stadt Florstadt - Finanzverwaltung
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06035 5054
E-Mail: finanzverwaltung@florstadt.de
Kontaktperson
Frau Sandra Geh
Formulare
Auf Antrag wird Familien mit Kleinkindern bis zum 36. Lebensmonat ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Kleinkinder beträgt bis zu Vollendung des 12. Lebensmonat pro Monat und Kind 7,00€ . Ab dem 13. bis zum 36....
Auf Antrag wird Pflegebedürftigen mit Blasen- und Stuhlinkontinenz ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Inkontinente beträgt 5,00€ pro Monat.
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise für Florstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Florstadt
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr