Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Niedernhausen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Niedernhausen
Erster Ansprechpartner in allen Abfallfragen (mit Ausnahme der Gelben Tonnen) in Niedernhausen ist der:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW)
Passavant-Geiger-Str. 1
65326 Aarbergen
Telefon 06124 510-495 oder -493
Fax 06124 510-300
Homepage
Auf der genannten Internetseite erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Abfallwirtschaft - bei konkreten Entsorgungsfragen hilft dort das Abfall-ABC weiter, in dem alle denkbaren Abfälle mit dem richtigen Entsorgungsweg in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind.
Erster Ansprechpartner in allen Abfallfragen (mit Ausnahme der Gelben Tonnen) in Niedernhausen ist der:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW)
Passavant-Geiger-Str. 1
65326 Aarbergen
Telefon 06124 510-495 oder -493
Fax 06124 510-300
Homepage
Auf der genannten Internetseite erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Abfallwirtschaft - bei konkreten Entsorgungsfragen hilft dort das Abfall-ABC weiter, in dem alle denkbaren Abfälle mit dem richtigen Entsorgungsweg in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind.
Ansprechpartner
Für Niedernhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr