Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher Müllarten, die die Stadt Mühlheim am Main zu tragen hat, werden den Bürgerinnen und Bürgern in nur einer Gebühr in Rechnung gestellt, der Gebühr für den Restmüll. Alle anderen Müllarten wie Sperrmüll, Biomüll, Altpapier etc. sind nicht an Gebühren gekoppelt. Deshalb gibt es in Mühlheim, wie in der Abfallsatzung geregelt (Abfallsatzung) den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, damit sich jeder Haushalt an den Entsorgungskosten beteiligt.
Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.
Höhe der Müllgebühren pro Monat ( bei 14 tägiger Leerung) laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2022:
60 Liter Restmüllgefäß14,00 €80 Liter Restmüllgefäß18,60 €120 Liter Restmüllgefäß27,90 €240 Liter Restmüllgefäß55,90 €770 Liter Restmüllgefäß179,30 €1100 Liter Restmüllgefäß256,20 €5000 Liter Restmüllgefäß1.164,50 €Für das An-, Ab und Ummelden eines Müllgefäßes erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €. Die Erstanmeldung bei Neubezug ist kostenfrei.
- AbfallsatzungSatzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main
Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher Müllarten, die die Stadt Mühlheim am Main zu tragen hat, werden den Bürgerinnen und Bürgern in nur einer Gebühr in Rechnung gestellt, der Gebühr für den Restmüll. Alle anderen Müllarten wie Sperrmüll, Biomüll, Altpapier etc. sind nicht an Gebühren gekoppelt. Deshalb gibt es in Mühlheim, wie in der Abfallsatzung geregelt (Abfallsatzung) den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, damit sich jeder Haushalt an den Entsorgungskosten beteiligt.
Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.
Höhe der Müllgebühren pro Monat ( bei 14 tägiger Leerung) laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2022:
60 Liter Restmüllgefäß14,00 €80 Liter Restmüllgefäß18,60 €120 Liter Restmüllgefäß27,90 €240 Liter Restmüllgefäß55,90 €770 Liter Restmüllgefäß179,30 €1100 Liter Restmüllgefäß256,20 €5000 Liter Restmüllgefäß1.164,50 €Für das An-, Ab und Ummelden eines Müllgefäßes erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €. Die Erstanmeldung bei Neubezug ist kostenfrei.
- AbfallsatzungSatzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.
Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung
Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.
Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung
Ansprechpartner
Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schließmann (Abfallwirtschaft)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4133
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
- AbfallsatzungSatzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main
- AbfallsatzungSatzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung
Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr