Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher Müllarten, die die Stadt Mühlheim am Main zu  tragen hat, werden den Bürgerinnen und Bürgern in nur einer Gebühr in Rechnung gestellt, der Gebühr für den Restmüll. Alle anderen Müllarten wie Sperrmüll, Biomüll, Altpapier etc. sind nicht an Gebühren gekoppelt. Deshalb gibt es in Mühlheim, wie in der Abfallsatzung geregelt (Abfallsatzung) den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, damit sich jeder Haushalt an den Entsorgungskosten beteiligt.

    Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.

    Höhe der Müllgebühren pro Monat ( bei 14 tägiger Leerung) laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2022:

    60 Liter Restmüllgefäß14,00 €80 Liter Restmüllgefäß18,60 €120 Liter Restmüllgefäß27,90 €240 Liter Restmüllgefäß55,90 €770 Liter Restmüllgefäß179,30 €1100 Liter Restmüllgefäß256,20 €5000 Liter Restmüllgefäß1.164,50 €

    Für das An-, Ab und Ummelden eines Müllgefäßes erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €. Die Erstanmeldung bei Neubezug ist kostenfrei.

    • Abfallsatzung
      Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main

    Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher Müllarten, die die Stadt Mühlheim am Main zu  tragen hat, werden den Bürgerinnen und Bürgern in nur einer Gebühr in Rechnung gestellt, der Gebühr für den Restmüll. Alle anderen Müllarten wie Sperrmüll, Biomüll, Altpapier etc. sind nicht an Gebühren gekoppelt. Deshalb gibt es in Mühlheim, wie in der Abfallsatzung geregelt (Abfallsatzung) den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, damit sich jeder Haushalt an den Entsorgungskosten beteiligt.

    Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.

    Höhe der Müllgebühren pro Monat ( bei 14 tägiger Leerung) laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2022:

    60 Liter Restmüllgefäß14,00 €80 Liter Restmüllgefäß18,60 €120 Liter Restmüllgefäß27,90 €240 Liter Restmüllgefäß55,90 €770 Liter Restmüllgefäß179,30 €1100 Liter Restmüllgefäß256,20 €5000 Liter Restmüllgefäß1.164,50 €

    Für das An-, Ab und Ummelden eines Müllgefäßes erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €. Die Erstanmeldung bei Neubezug ist kostenfrei.

    • Abfallsatzung
      Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.

    Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung

    Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist die Steuerverwaltung zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim mit der Grundsteuer und der Abgabe für Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) auf einem Bescheid berechnet werden.

    Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung

    Ansprechpartner

    Fachdienst Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    • Abfallsatzung
      Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main
    • Abfallsatzung
      Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Mühlheim am Main

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung

    Nähere Informationen zur Abfallberatung finden Sie unter: FB VI-Entsorgung und Reinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: Mulic, Amira)

    Stichwörter

    Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)