Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.1 - Abteilung Innere Verwaltung, Personal und Organisationsmanagement
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: hauptamt@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Frau Patricia Guidozzi
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Fax: 06171 70009017
Telefon Festnetz: 06171 700017
Stadt Steinbach - Amt 2.1 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 23
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06171 700020
E-Mail: finanzwesen@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Frau Melanie Plewka
Postanschrift
Gartenstraße 23
61449 Steinbach (Taunus)
Fax: 06171 70009024
E-Mail: melanie.plewka@stadt-steinbach.de
Telefon Festnetz: 06171 700024
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Müllgebühr, Entsorgung, kommunale Abgaben, Abfall, Müll, HMUKLV, Müllpreise, Abfallpreise, Abfallgebühr