Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Umweltreferat FR 42
Adresse
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 06173 703-2902
E-Mail: umwelt@kronberg.de
Kontaktperson
Ralf Lehner (Abfallberatung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06173 703-2902
Telefon Festnetz: 06173 703-2422
E-Mail: r.lehner@kronberg.de
Weitere Informationen
Das Umweltreferat informiert und berät Sie gerne in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Abfallberatung.
Wir sind auch verantwortlich für die Planung und die Pflege der städtischen Grünflächen sowie für die Genehmigung von Baumfällungen im privaten Bereich.
In unserer Verantwortung liegen zudem die Friedhofsverwaltung sowie die Pflege der Friedhöfe.Formulare
Hinweise für Kronberg im Taunus: Spezielle Hinweise für Stadt Kronberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühr, Entsorgung, Müll, Abfallgebühr, HMUKLV, Müllgebühren, Müllpreise, Abfallpreise, Abfall, kommunale Abgaben