Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Ober-Ramstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Ober-Ramstadt
Für die Müllgebühren ist der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Abfallwirtschaft und Müllentsorgung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung erfolgt über den Zweckverband Abfall und Werststoffeinsammlung (ZAW) für den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Informationen zum Thema Müllentsorgung unter: https://www.zaw-online.de/
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Abfuhrkalender für den Landkreis Darmstadt-Dieburg: https://www.zaw-online.de/service/abfallkalender
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühr, Abfallpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, HMUKLV, Abfallgebühr, Entsorgung, Abfall, Müll, Müllpreise