Abfallgebühr Festsetzung
    99001001002000

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Darmstadt: Abfall: Abfallgebühren

    Infomaterial mit Abfallarten und Preisen liegen in den Sammelstellen zur Mitnahme bereit.

    Das Infomaterial ist auch im Internet aufrufbar:

    Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.

    Infomaterial mit Abfallarten und Preisen liegen in den Sammelstellen zur Mitnahme bereit.

    Das Infomaterial ist auch im Internet aufrufbar:

    Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

    Adresse

    Hausanschrift

    (-)

    Sensfelderweg 33

    64293 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Wochentag Montag bis Donnerstag08:00 - 16.00Freitag08:00 - 13:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 1346000

    Fax: 06151 1346393

    E-Mail: ead@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllgebühr, Müllpreise, kommunale Abgaben, HMUKLV, Müllgebühren, Abfallgebühr, Abfallpreise, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019