Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silvia Dietrich
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1740
E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de
Stadt Frankenau - Personalamt/Finanzabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30-11.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 08.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Freitag 08.30-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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