Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Hinweise für Aarbergen: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Weitere Auskünfte erteilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW).
Weitere Auskünfte erteilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW).
Ansprechpartner
Gemeinde Aarbergen - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
Postfach
65326 Aarbergen
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06120 270
Telefax: 06120 2744
Kontaktperson
Frau Karina Schramm
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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