Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen. 

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stockstadt am Rhein - Abfallbeseitigung-Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 34-36

    64589 Stockstadt am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Manuel Christanz

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abfallkalender, gelber sack, Schrottentsorgen, Unrat entsorgen, Müllkalender, grüne tonne, Abfallgebühren, HMUKLV, Abfallentsorgung, Müll, Müllentsorgung, Abfall, Dreckentsorgen, gelbe tonne, Müllabfuhr, Biotonne, Mülltonne, Schrott, Abfallbeseitigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de