Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Seeheim-Jugenheim: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Tonnenaustausch und Tonnenneuanmeldung:
- Ein Tonnenaustausch, eine Tonnenrückgabe, sowie eine Neuanmeldung kann nur vom Hauseigentümer durchgeführt werden.
- Sollte dies nicht möglich sein, benötigen Sie eine vom Hauseigentümer ausgestellte Vollmacht, worin er Sie bevollmächtigt, den Tonnentausch bzw. die Neuanmeldung zu beantragen.
- Ausnahme: Ist der Mieter der Rechnungsempfänger, kann er auch ohne Vollmacht des Eigentümers Tonnenangelegenheiten erledigen.
- Bitte bringen Sie bei einem Tonnentausch oder einer Tonnenrückgabe den letzten ZAW-Bescheid mit.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.zaw-online.de sowie auf der Rückseite Ihres Abfallkalenders.
Ausgabestelle für Gelbe Säcke
Am 1. Januar 2019 hat die Firma RMG GmbH die Einsammlung und Entsorgung der "Gelben Säcke" (Grüner Punkt, Duales System Deutschland) übernommen. Die Ausgabestellen erfahren Sie unter: www.rmg-gmbh.de oder unter Telefon 0800/400 600 5. Diese Kontaktmöglichkeiten sind auch für Reklamationen bei der Einsammlung der "Gelben Säcke" zu nutzen. Die E-Mail-Adresse lautet: gelber-sack.da-di@rmg-gmbh.de.
Die Gemeinde Seeheim-Jugenheim oder der ZAW sind nicht für die "Gelben Säcke" zuständig.
Sperrmüll:
- Sperrmüll beantragen Sie direkt bei der Firma ZAW unter der Servicehotline 0800/9160600 oder per E-Mail an service@zaw-online.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Für Seeheim-Jugenheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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