Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6256 851-881((Abfallberatung, Gebühren und Behältertausch))
Telefon Festnetz: +49 6256 851-888((Sperrmüll- und E-Schrott-Anmeldung))
Telefon Festnetz: +49 6256 851-877((Blitzabfuhr))
Telefon Festnetz: +49 6256 851-684((DSD/Gelber Sack oder: 0800 589 2230))
E-Mail: service@zakb.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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