Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen. 

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Abtsteinach - Einwohnermelde- und Passamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstr. 2

    Postfach

    69518 Abtsteinach

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schrottentsorgen, HMUKLV, Abfallbeseitigung, Müllentsorgung, gelber sack, grüne tonne, Abfallgebühren, Abfall, Unrat entsorgen, Abfallkalender, Schrott, gelbe tonne, Müll, Mülltonne, Müllabfuhr, Biotonne, Abfallentsorgung, Dreckentsorgen, Müllkalender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English