Infektionsschutz Beratung
Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?
Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.
Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.
Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Ziel des Infektionsschutzes ist es,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen
- und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Überwachung der Trinkwasserversorgung
- Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen
- Übertragbare Erkrankungen / Infektionsschutz
(www.rki.de dann weiter unter "Infektionsschutz") - Stellungnahmen und Überprüfungen von Bauanträgen
- Friedhofswesen
- Betriebsbesichtigungen von Massage- und Krankengymnastikpraxen
- Bauleitplanungen
- Bearbeitung und Stellungnahme zu besonderen Baumaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Abwasseranlagen
- Campingplatzhygiene
- Krankenhaus- und Altenheimhygiene
- Ortshygiene / Ortsbesichtigungen
- Geschlechtskrankenberatungsstelle
- Überwachung von Podologie- und Fußpflegepraxen, Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios und Kosmetik
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
- IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
- INFO Hand-Fuss-Mund-Krankheit
- Plakat Händewaschen für Kinder
- Hygieneplan für Kindereinrichtungen
- Seiten der Aidshilfe
- Broschüre Hygienetipps für Kinder
- Plakat Niesen und Husten für Kinder
Ziel des Infektionsschutzes ist es,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen
- und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Überwachung der Trinkwasserversorgung
- Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen
- Übertragbare Erkrankungen / Infektionsschutz
(www.rki.de dann weiter unter "Infektionsschutz") - Stellungnahmen und Überprüfungen von Bauanträgen
- Friedhofswesen
- Betriebsbesichtigungen von Massage- und Krankengymnastikpraxen
- Bauleitplanungen
- Bearbeitung und Stellungnahme zu besonderen Baumaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Abwasseranlagen
- Campingplatzhygiene
- Krankenhaus- und Altenheimhygiene
- Ortshygiene / Ortsbesichtigungen
- Geschlechtskrankenberatungsstelle
- Überwachung von Podologie- und Fußpflegepraxen, Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios und Kosmetik
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2433
E-Mail: Gesundheitsamt@hef-rof.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Beschäftigte in den oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren.
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Schulen
Gemeinschaftseinrichtungen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Beschäftigte in den oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren.
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Schulen
Gemeinschaftseinrichtungen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Fristen
Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Kosten
Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.
Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
umweltbezogener Gesundheitsschutz, Vektorübertragene Infektionskrankheiten, Infektionen, infektionshygienische Beratung, Schimmelpilze, Hygiene in Pflegeheimen, meldepflichtige Infektionserkrankungen, Schimmelbefall in öffentlichen Gebäuden, Hygiene in Altenheimen, Zoonosen, Hygiene in Kindertageseinrichtungen, Innenraumluft, Gesundheitsamt, Schadstoffe in der Umwelt, Hygiene in der Arztpraxis, Hygiene in Schulen, Hygiene in Tagespflegestätten