Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?

    Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

    Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.

    Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.

    Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Ziel des Infektionsschutzes ist es,

    • übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
    • Infektionen frühzeitig zu erkennen
    • und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    • Überwachung der Trinkwasserversorgung
    • Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen
    • Übertragbare Erkrankungen / Infektionsschutz
      (www.rki.de dann weiter unter "Infektionsschutz")
    • Stellungnahmen und Überprüfungen von Bauanträgen
    • Friedhofswesen
    • Betriebsbesichtigungen von Massage- und Krankengymnastikpraxen
    • Bauleitplanungen
    • Bearbeitung und Stellungnahme zu besonderen Baumaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Abwasseranlagen
    • Campingplatzhygiene
    • Krankenhaus- und Altenheimhygiene
    • Ortshygiene / Ortsbesichtigungen
    • Geschlechtskrankenberatungsstelle
    • Überwachung von Podologie- und Fußpflegepraxen, Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios und Kosmetik


    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Ziel des Infektionsschutzes ist es,

    • übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
    • Infektionen frühzeitig zu erkennen
    • und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    • Überwachung der Trinkwasserversorgung
    • Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen
    • Übertragbare Erkrankungen / Infektionsschutz
      (www.rki.de dann weiter unter "Infektionsschutz")
    • Stellungnahmen und Überprüfungen von Bauanträgen
    • Friedhofswesen
    • Betriebsbesichtigungen von Massage- und Krankengymnastikpraxen
    • Bauleitplanungen
    • Bearbeitung und Stellungnahme zu besonderen Baumaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Abwasseranlagen
    • Campingplatzhygiene
    • Krankenhaus- und Altenheimhygiene
    • Ortshygiene / Ortsbesichtigungen
    • Geschlechtskrankenberatungsstelle
    • Überwachung von Podologie- und Fußpflegepraxen, Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios und Kosmetik


    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 9

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Beschäftigte in den oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren

    Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Schulen

    Gemeinschaftseinrichtungen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Beschäftigte in den oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren

    Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Schulen

    Gemeinschaftseinrichtungen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

    Fristen

    Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

    Kosten

    Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

    Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    umweltbezogener Gesundheitsschutz, Vektorübertragene Infektionskrankheiten, Infektionen, infektionshygienische Beratung, Schimmelpilze, Hygiene in Pflegeheimen, meldepflichtige Infektionserkrankungen, Schimmelbefall in öffentlichen Gebäuden, Hygiene in Altenheimen, Zoonosen, Hygiene in Kindertageseinrichtungen, Innenraumluft, Gesundheitsamt, Schadstoffe in der Umwelt, Hygiene in der Arztpraxis, Hygiene in Schulen, Hygiene in Tagespflegestätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)