Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?

    Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

    Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.

    Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.

    Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Infektionsschutz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Infektionsschutz und Hygieneüberwachung

    Aktuelles

    Wesentliche Aufgabe des Infektionsschutzes ist die Erfassung und Bewertung von Einzelfällen oder Ausbrüchen von Infektionskrankheiten, einschließlich der erforderlichen Ermittlungen, Anordnung, Durchsetzung, Koordination und Überwachung von Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Infektionsgeschehens, gegebenenfalls einschließlich Absonderung erkrankter bzw. infizierter Personen mit meldepflichtigen Erkrankungen.

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanallee 23

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383 (H Radestraße) MR-75, MR-80, MR-86

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

    Kosten

    Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

    Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Hygiene in der Arztpraxis, Hygiene in Kindertageseinrichtungen, Schimmelbefall in öffentlichen Gebäuden, Innenraumluft, Infektionen, Gesundheitsamt, Schimmelpilze, Schadstoffe in der Umwelt, Zoonosen, Hygiene in Pflegeheimen, meldepflichtige Infektionserkrankungen, Hygiene in Altenheimen, infektionshygienische Beratung, Hygiene in Tagespflegestätten, Hygiene in Schulen, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Vektorübertragene Infektionskrankheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English