Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.

    Hinweise für Offenbach am Main: Infektionsschutz Beratung

    Um die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, ist es notwendig Infektionen rechtzeitig zu erkennen und übertragbaren Krankheiten vorzubeugen.

    Um die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, ist es notwendig Infektionen rechtzeitig zu erkennen und übertragbaren Krankheiten vorzubeugen.

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?

    Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

    Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.

    Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.

    Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.

    Hinweise für Offenbach am Main: Infektionsschutz Beratung

    Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Vielzahl von Infektionskrankheiten meldepflichtig.

    Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind zum Beispiel:

    • Information und Aufklärung der betroffenen Bürger über Infektionskrankheiten (Erregersteckbriefe)
    • Bearbeitung von Infektionsmeldungen, Ermittlungen und Einleitung entsprechender Maßnahmen
    • Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen wie zum Beispiel Kliniken, niedergelassenen Ärzten, Gemeinschaftseinrichtungen.

    Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Vielzahl von Infektionskrankheiten meldepflichtig.

    Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind zum Beispiel:

    • Information und Aufklärung der betroffenen Bürger über Infektionskrankheiten (Erregersteckbriefe)
    • Bearbeitung von Infektionsmeldungen, Ermittlungen und Einleitung entsprechender Maßnahmen
    • Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen wie zum Beispiel Kliniken, niedergelassenen Ärzten, Gemeinschaftseinrichtungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Stadtgesundheitsamt

    Aktuelles

    Das Stadtgesundheitsamt ist Teil der Stadtverwaltung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Wir bieten verschiedene Dienstleistungen an. Zuständig sind wir für alle in der Stadt Offenbach gemeldeten Personen.

    Beschreibung

    Das Stadtgesundheitsamt beobachtet, beschreibt und bewertet die gesundheitlichen Situation der Offenbacher Bevölkerung. Es hat den öffentlichen Auftrag die Gesundheit der Bürgerschaft zu schützen und zu fördern.

    Wir beraten und informieren in Fragen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsgefährdung, Prävention und Krankheitsverhütung.

    In der Rubrik "Dienstleistungen" finden Sie Beratungs- und Informationsangebote sowie unsere Serviceleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 - 15:00 UhrDienstag08:00 - 15:00 UhrMittwoch08:00 - 14:00 UhrDonnerstag08:00 - 15:00 UhrFreitaggeschlossen


    Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Bitte nutzen Sie den Kontakt der entsprechenden Dienstleistung.

    Die Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind vielfältig und zum Teil zeitintensiv. Sie benötigen deshalb für fast alle Dienstleistungen einen TERMIN.

    Ob Sie einen Termin benötigen können sie der gewünschten Dienstleistung entnehmen.

    Gerne können Sie auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen!

    Wir sind nur für die Stadt Offenbach zuständig. Sie wohnen nicht in Offenbach? Dann wenden Sie sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
    Sie wohnen im Kreis Offenbach? Wenden Sie sich an: Gesundheitszentrum Kreis OF

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Offenbach am Main: Infektionsschutz Beratung

    Fristen

    Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

    Kosten

    Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

    Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    umweltbezogener Gesundheitsschutz, Vektorübertragene Infektionskrankheiten, Infektionen, infektionshygienische Beratung, Schimmelpilze, Hygiene in Pflegeheimen, meldepflichtige Infektionserkrankungen, Schimmelbefall in öffentlichen Gebäuden, Hygiene in Altenheimen, Zoonosen, Hygiene in Kindertageseinrichtungen, Innenraumluft, Gesundheitsamt, Schadstoffe in der Umwelt, Hygiene in der Arztpraxis, Hygiene in Schulen, Hygiene in Tagespflegestätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)